Antrag zur Einrichtung von Bürgertestzentren

Antrag der FWG Fraktion im Stadtrat Landstuhl zur Einrichtung von Bürgertestzentren

im Februar 2021

Tagesordnungspunkt: 

Thema/Projekt: Corona Schnelltests und Testzentrum für Landstuhler Bürger

 

Die Verwaltung der Stadt möge die räumlichen Voraussetzungen in

Kindertagesstätten, Schulen und in der Stadthalle zur Durchführung von

Corona-Schnelltests, sowie deren Anschaffung veranlassen.

Gleichzeitig sollen kurze Schulungsmaßnahmen bei freiwilligem Personal wie

Lehrkräften, Verwaltung und Ehrenamtlichen zusammen mit geschulten

Fachkräften durchgeführt werden.

 

Noch unterliegen die sich auf dem Markt befindlichen COVID-19 Antigen Tests

ausschließlich Anwendung durch medizinisches Hilfspersonal oder Apotheken.

In den letzten Tagen ist Bewegung in die Zugänglichkeit der Tests auch für

Privatpersonen gekommen. Ab 1. März sollen Corona-Schnelltests sogar kostenfrei für die Schulen möglich sein. Dies wäre ein riesiger Schritt auf eine effiziente Anwendung in kurzer Zeit.

Das Grundprinzip basiert auf der „hochspezifischen Antikörper-Antigen Reaktion und der immunchromatographischen kolloidalen Goldmarkierungs-Analysetechnologie.“, Zitat NanoRepro ®.

 

Durch Covid 19 hat es auch für die Gastronomie, den Einzelhandel und die Hotellerie unserer Stadt einschneidende Maßnahmen gegeben, welche teilweise existenzielle Folgen mit sich bringen. Durch eine umfangreiche, vielzählige Teststrategie können wir vielleicht schon bald zu vorsichtigen Öffnungen kommen. Die Vorsicht aber muss bleiben und so werden Tests in den nächsten Monaten eine wichtige Rolle spielen (!).
Der ebene, großzügige Eingangsbereich und die Räumlichkeiten der Stadthalle bieten die beste Gelegenheit dazu als Testzentrum, vielleicht für bestimmte Tage, oder Zeiten zu fungieren.

Ein Angebot z.B. am Donnerstag und Freitag, von 16 – 20 Uhr, Schnelltest in der Stadthalle zu offerieren, vor dem Weg in die Gastronomie, könnte sehr hilfreich auch für das gesellschaftliche Leben in unserer Stadt sein.

 

 

Der Hauptausschuss/Stadtrat möge beschließen:

Die Stadthalle und andere Plätze als Testzentrum einzurichten und vorzuhalten

Dass die Stadt kurzfristig, auch u.U. auf eigene Rechnung, Schnelltest erwerben soll

Die Stadt soll mit Unterstützung durch DRK und Gesundheitsamt Personal und freiwillige Helfer ausbilden.

Die Stadt/Verwaltung/Stadthalle soll den Betrieb des Zentrums organisieren und ausrichten 

 

Begründung:

Nachdem alle Fachleute mittlerweile auf die weiterhin anhaltende Gefahr einer dritten Welle hinweisen und die vorherrschende Meinung ist, dass diese Pandemie uns noch sehr lange beschäftigen wird, ist es unumgänglich die Menschen mit Schutzmaßnahmen im Alltag zu begleiten. Dies ist auch vor Ort die wichtige Aufgabe einer Kommune. Dabei reicht es nicht mit dem Finger auf Andere zu zeigen und sich hinter der NICHTZUSTÄNDIGKEIT zu verschanzen.  Ein erfolgversprechender Ansatz liegt in der Durchführung von Schnelltests. Diese müssen zentral und im Alltag für Jeden Bürger, gut erreichbar, angeboten werden.

Unsere Stadthalle ist zur Zeit im Wesentlichen ohne Aufgabe, Personal ist ebenfalls vorhanden. Nach einer Einweisung und kleiner Ausbildung zum Thema sollte dieses wichtige Angebot für unsere Bürger möglich sein.

 

Franz Wosnitza und Karl Pfaff

Fraktionsvorsitzende

 

 

Darauf kam folgende Antwort der Stadtführung:

Sehr geehrter Herr Wosnitza,

vielen Dank für Ihren Antrag, der zwischenzeitlich auch in Papierform bei uns eingegangen ist.

 Ich möchte dazu wie folgt Stellung nehmen:

Gemäß dem Schreiben des MdI vom 19. Februar 2021 wird die Zuständigkeit für die Corona-Testungen den Gebietskörperschaften auf Verbandsgemeindeebene übertragen (siehe Anlage). Aus diesem Grund verfügt die Sickingenstadt in dieser Sache über keinerlei Zuständigkeit. In einer Telko der Bürgermeister der Verbandsgemeinde mit dem Landrat und seinen Beigeordneten wurde dies bekräftigt. Ziel muss es sein flächendeckend zu agieren und nicht im Kleinen.

Die Personen, die die Tests durchführen sollten maximal vor Ansteckung geschützt sein. Ein umfassender Impfschutz liegt aber nach derzeitigen Erkenntnissen erst nach ca. 4 Wochen vor. Daher soll auch der Vorschlag die Mitglieder der Feuerwehren für diese Testungen einzusetzen nicht weiter verfolgt werden. Des Weiteren erfordert diese Maßnahme die Erstellung eines entsprechenden Hygienekonzeptes und die Ausbildung der testenden Personen.

Nach Rücksprache mit Dr. Degenhardt kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens des DRK-Kreisverbandes KL angeboten wurde in Zusammenarbeit mit den angeschlossenen Ortsvereinen die Testungen in einigen Verbandsgemeinden des Landkreises zu übernehmen. Es ist angedacht eine Teststation im DRK-Zentrum in Landstuhl einzurichten. Da die Mitglieder des DRK über eine entsprechende medizinische Ausbildung verfügen sind sie auch kurzfristig einsetzbar.

Da Anträge nur zulässig sind, wenn der Stadtrat für den Gegenstand der Beschlussfassung zuständig ist (GemO §34, Abs. 5, Satz 2 in Verbindung mit unserer Geschäftsordnung §14, Abs. 1) weise ich Ihren Antrag zurück und werde ihn nicht auf die Tagesordnung der kommenden Sitzungen setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hersina

Stadtbürgermeister

 

 

Unsere Bemerkung hierzu mit einem Zitat:

"Zuständigkeit klärt in erster Linie nicht, was jemand tun muss, um einen guten Job zu machen. Zuständigkeit klärt als erstes, wofür jemand verantwortlich ist.  Was dann getan werden muss, um dieser Verantwortung gerecht zu werdenVerantwortung ist nicht teilbar, wer verantwortet, entscheidet, wer entscheidet, verantwortet. 

Es gibt aber für jede Tätigkeit, für jeden Job eine Art Gesamtverantwortung, eine Verantwortungdie über seine Zuständigkeit hinausgeht.
Ulf D. Posé